Familie & Erbschaft 20. Juli 2026

Erbschaft in Polen angetreten? Die sechs Monate, die über alles entscheiden

Sie leben in Deutschland oder Österreich. Ein Anruf aus Polen: Ein Verwandter ist verstorben — mal ein naher, mal einer, mit dem seit Jahren kein Kontakt bestand. Der eine spricht von einer Wohnung, der andere von Schulden. Von diesem Moment an läuft eine Frist, die sich nicht mit einem einfachen Schreiben wiederherstellen lässt.

Witold Studziński, Rechtsanwalt LL.M.·7 Min. Lesezeit

Wie lange hat man Zeit, eine Erbschaft in Polen auszuschlagen?

Das polnische Recht (Art. 1015 § 1 des Zivilgesetzbuchs) gewährt dem Erben sechs Monate, um zu erklären, ob er die Erbschaft annimmt oder ausschlägt. Die Frist läuft nicht ab dem Todestag, sondern ab dem Tag, an dem Sie erfahren haben, dass Sie zum Erben berufen sind — in der Regel ab der Nachricht vom Tod, bei entfernterer Erbfolge ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie erfahren haben, dass nähere Verwandte die Erbschaft ausgeschlagen haben.

Tun Sie in dieser Zeit nichts, entscheidet das Gesetz für Sie: Schweigen bedeutet Annahme der Erbschaft mit der Rechtswohltat des Inventars — die Haftung für die Nachlassschulden ist auf den Wert des Nachlassvermögens beschränkt.

Das klingt sicher. Und genau hier beginnt das Problem.

Schützt die Rechtswohltat des Inventars vor den Nachlassschulden?

In unserer Praxis erweist sich die Rechtswohltat des Inventars als weit dünnerer Schutz, als ihr Name vermuten lässt. Drei Gründe.

Erstens — die Kosten, überhaupt festzustellen, was zum Nachlass gehört. Die Grenze Ihrer Haftung ist der Wert der Aktiva, doch jemand muss diesen Wert ermitteln. Sie können ein privates Nachlassverzeichnis einreichen, im Streit mit Gläubigern läuft es jedoch meist auf ein vom Gerichtsvollzieher (komornik) erstelltes Inventar hinaus — und gehört eine Immobilie zum Nachlass, wird sie von einem Sachverständigen bewertet. Die Kosten gehen in die Tausende Złoty, und Sie tragen sie, bevor überhaupt feststeht, dass der Nachlass überschuldet ist.

Zweitens — die Verfahrenskosten sind Ihre eigenen Schulden. Die Haftungsgrenze umfasst die Nachlassschulden. Die Kosten eines Prozesses, den ein Gläubiger gegen Sie führt, und die Vollstreckungskosten sind dagegen — nach herrschender Auffassung — Ihre persönlichen Schulden. Die Grenze erfasst sie nicht. Ein Nachlass im Wert von null kann Sie daher real Geld kosten.

Drittens — der Schutz wirkt nicht automatisch. Die Haftungsbeschränkung muss im Urteil oder Zahlungsbefehl vorbehalten werden (Art. 319 der Zivilprozessordnung); in der Vollstreckung können Sie sich nur darauf berufen, wenn dieser Vorbehalt im Vollstreckungstitel steht (Art. 837). Für im Ausland lebende Personen ist das eine sehr konkrete Falle: Eine Klage oder ein Zahlungsbefehl, zugestellt an eine alte polnische Adresse, von der Sie nichts wissen, kann ohne den Vorbehalt rechtskräftig werden — und von der „beschränkten" Haftung bleibt wenig übrig. Die Verteidigung erfordert Aktivität, Fristen und einen Anwalt vor Ort.

Bei einem überschuldeten oder unklaren Nachlass ist die fristgerechte Ausschlagung meist die sauberere Lösung als eine jahrelange Verwaltung der „sicheren" Annahme.

Kann man eine Erbschaft ausschlagen, die keine Schulden trägt?

Für viele Mandanten überraschend: Manche schlagen Erbschaften aus, die gar keine Schulden tragen. Die Gründe sind rational — der Widerwille, mit einer zerstrittenen Familie in eine Miteigentümergemeinschaft einzutreten, Meldepflichten gegenüber dem polnischen Finanzamt, die Notwendigkeit, Vermögen in einem Land zu verwalten, in dem man nicht lebt. Eine Erbschaft auszuschlagen ist keine Niederlage, sondern eine Entscheidung — sofern sie bewusst getroffen wird, nach Abwägung dessen, was man gewinnt, gegen das, worauf man verzichtet. Diese Abwägung sollte man nicht allein in der letzten Woche der Frist treffen.

Muss man nach Polen reisen, um eine Erbschaft auszuschlagen?

Für in Deutschland oder Österreich lebende Erben ist eine praktische Information zentral: Die EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012, Art. 13) erlaubt es, die Ausschlagungserklärung vor dem Gericht des Staates abzugeben, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben — also vor dem deutschen oder österreichischen Nachlassgericht, in Ihrer Sprache und in einem Ihnen vertrauten Verfahren. Es empfiehlt sich, dafür zu sorgen, dass die Information über die abgegebene Erklärung anschließend das polnische Nachlassgericht erreicht.

Alternativen: eine Erklärung vor einem polnischen Notar bei einem Aufenthalt im Land oder — von unseren Mandanten am häufigsten gewählt — das Handeln über einen Bevollmächtigten in Polen, auf Grundlage einer Vollmacht mit notariell beglaubigter Unterschrift bei einem deutschen oder österreichischen Notar. Unabhängig vom Weg gilt: Die Erklärung muss vor Fristablauf abgegeben werden, und jeder dieser Wege braucht einige Wochen Vorbereitung. Sechs Monate vergehen schneller, als man denkt.

Was geschieht mit den Kindern, nachdem ein Elternteil die Erbschaft ausgeschlagen hat?

Die Ausschlagung beendet die Angelegenheit in der Familie nicht — die Erbschaft geht dann auf Ihre Abkömmlinge über, auch auf Minderjährige, und für sie läuft eine eigene Frist. Seit November 2023 ist das Verfahren zur Ausschlagung für ein minderjähriges Kind erheblich vereinfacht worden, erfordert aber weiterhin die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen. Diesem Thema widmen wir einen eigenen Beitrag dieser Reihe.

Erben in Polen aus dem Ausland — die ersten Schritte
  • den Tag bestimmen, ab dem Ihre Frist läuft — wann Sie von der Berufung zum Erben erfahren haben;
  • die Grundlagen zusammentragen: was zum Nachlass gehört, ob Vollstreckungsverfahren liefen, ob der Verstorbene Kredite hatte;
  • den formellen Weg wählen: Gericht am Wohnort (Art. 13 der VO 650/2012), Notar in Polen oder Bevollmächtigter;
  • haben Sie minderjährige Kinder, planen Sie deren Situation von Anfang an, nicht erst nach Ihrer eigenen Ausschlagung.

Häufige Fragen

Ab wann laufen die sechs Monate zur Ausschlagung der Erbschaft?

Ab dem Tag, an dem der Erbe von seiner Berufung zum Erben erfahren hat — nicht ab dem Todestag (Art. 1015 § 1 des poln. Zivilgesetzbuchs). Bei entfernterer Erbfolge ab dem Moment, in dem er erfuhr, dass nähere Verwandte ausgeschlagen haben.

Was geschieht, wenn ich innerhalb der Frist keine Erklärung abgebe?

Keine Erklärung binnen sechs Monaten bedeutet Annahme mit der Rechtswohltat des Inventars — die Haftung für Nachlassschulden ist auf den Wert der Aktiva beschränkt.

Schützt die Rechtswohltat des Inventars vollständig vor Schulden?

Nicht vollständig. Die Kosten des Inventars und der Immobilienbewertung trägt der Erbe, und die Kosten von Prozess und Vollstreckung gegen ihn sind nach herrschender Auffassung seine eigenen Schulden, die die Grenze nicht erfasst. Die Beschränkung muss zudem im Vollstreckungstitel vorbehalten sein (Art. 319 und 837 der Zivilprozessordnung).

Kann ich eine Erbschaft in Polen ausschlagen, während ich in Deutschland oder Österreich lebe?

Ja. Nach Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 kann die Erklärung vor dem Gericht des gewöhnlichen Aufenthalts — dem deutschen oder österreichischen Nachlassgericht — abgegeben werden, ohne nach Polen zu reisen. Ebenso möglich ist das Handeln über einen Bevollmächtigten in Polen oder eine Erklärung vor einem polnischen Notar.

Geht meine Ausschlagung der Erbschaft auf meine Kinder über?

Ja. Die Erbschaft geht dann auf die Abkömmlinge über, auch auf Minderjährige, für die eine eigene Frist läuft. Seit November 2023 ist das Verfahren für ein minderjähriges Kind vereinfacht, erfordert aber weiterhin bestimmte Voraussetzungen.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Witold Studziński, Rechtsanwalt LL.M.
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Witold Studziński, Rechtsanwalt LL.M.

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